Swiftie-Frust nach Wien-Absage Was passiert jetzt mit den Tickets und Reisekosten?
Wien · Für viele Fans wäre es das Highlight des Jahres geworden. Nach der Absage der drei Taylor-Swift-Konzerte in Wien ist die Enttäuschung groß. Was nun mit den Tickets passiert und wie es mit der „Eras“-Tour weitergeht.
08.08.2024, 16:57 Uhr
Die Enttäuschung war riesig bei den „Swifties“, nachdem alle drei Konzerte der US-Sängerin in Wien wegen eines möglicherweise geplanten Anschlags abgesagt worden waren. Veranstalter Barracuda Music hatte über Instagram bekannt gegeben, die für Donnerstag, Freitag und Samstag angesetzten Shows des Popstars „zur Sicherheit aller“ abzusagen. Tausende Fans hatten den Post kommentiert und Trauer, aber auch Verständnis über die Entscheidung geäußert – die Konzerte von Swifts „Eras“-Tour waren innerhalb kürzester Zeit ausverkauft gewesen. Für das Wiener Ernst-Happel-Stadion waren jeweils 65.000 Zuschauer erwartet worden.
„Es hätte das beste Wochenende für Taylor-Fans in Wien werden sollen und es ist so schade, dass so ein schönes Ereignis nicht stattfinden kann“,sagte Studentin Flora Koberwein der Nachrichtenagentur AFP. „Ich bin geschockt und gleichzeitig auch froh, dass man das rausgefunden hat. Wir wären morgen da gewesen. Meine kleine Tochter ist bitterlich am Weinen“, kommentierte eine Nutzerin unter dem Beitrag auf Instagram.
Was ist bekannt? Laut Polizeiangaben wurde zwei Verdächtige festgenommen, ein 19-Jähriger gestand die Anschlagspläne bereits. Die Behörden vermuten ein radikalislamistisches Motiv, er soll sich vor wenigen Wochen online zur Terrororganisation „Islamischer Staat (IS)“ bekannt haben. In Räumlichkeiten in Terniz, südwestlich von Wien, haben die Ermittler chemische Substanzen gefunden.
Was passiert nun mit den Tickets? Offenbar sollen die Konzerte nicht nachgeholt werden, zumindest nicht in nächster Zeit. Der Veranstalter Barracuda Music gab bekannt, dass alle Tickets innerhalb der nächsten zehn Werktage rückvergütet werden. Tritt die Absage noch vor Beginn des Konzerts ein, ist der Veranstalter dazu in den allermeisten Fällen verpflichtet, also auch im Falle einer behördlichen Anordnung. Anders verhält es sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale bei Erstattungsansprüchen für Hotel- oder Transportkosten. Wenn diese in einem Paket mit dem Konzert vom Veranstalter angeboten wurden, besteht ein Anspruch. Auch, wenn der Veranstalter eine Schuld am Ausfall trage, könnte Schadensersatz verlangt werden. Das ist hier aber nicht der Fall. Daher gelten die individuellen Stornierungsbedingungen.
Wie geht es nun weiter? Zum Abschluss ihrer Europa-Tournee soll Swift kommende Woche noch fünfmal in London auftreten, die Konzerte sollen wie geplant stattfinden. Persönlich haben sich bislang werder die Sängerin noch ihr Management zu der Absage geäußert.
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